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Die interaktive Karte, welche die Rückliefertarife zeigt

Abnahmevergütungen, Tarif-Vergleich und mehr!

Gemäss dem Energiegesetz muss Strom aus PV-Anlagen vom lokalen Elektrizitätswerk (EW) abgenommen und vergütet werden. Der Vergütungstarif, die sogenannte „Abnahmevergütung“, gilt für die ans Netz abgegebene, nicht selber verbrauchte Energie. In der Schweiz kann jedes EW, im Rahmen des Energiegesetzes, die Vergütung selbst festlegen (Infos zu den gesetzlichen Grundlagen). Dadurch sind die Vergütungstarife sehr unterschiedlich. pvtarif.ch erhebt, publiziert und vergleicht jährlich diese Vergütungen schweizweit.

Die Karte zeigt die Abnahmevergütung für ins Netz eingespeiste Energie aus einer PV-Anlage mit 10 kVA Leistung. Der angezeigte Tarif beinhaltet auch die Vergütung für den Herkunftsnachweis HKN, sofern dieser uneingeschränkt abgenommen wird.

  • Auf Karte zeigen: Anzeige der Gemeinde und der Vergütung
  • Klicken: Vollständige Informationen zum zuständigen EW

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(Tarif mit mit Punktemuster) „Vergütung zum Markttarif“:„Vergütung zum Markttarif“: In diesem Fall ist die Vergütung abhängig von Spotmarktpreis während der Zeit der Einspeisung. Die Vergütung wird somit erst nachträglich bekannt, üblicherweise nach dem Quartalsende. In diesem Fall wird auf pvtarif.ch im laufenden Jahr eine Schätzung aufgrund der vergangenen Quartale angezeigt.

„Berechneter Jahrestarif“: In diesem Fall ist die Vergütung abhängig von Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit. In diesem Fall wird ein berechneter Jahresdurchschnittstarif angezeigt.

Weitere Erklärungen zur den Daten und der Datenerhebung

Im Expertenmodus können verschiedene weitere Tarife und Informationen angezeigt werden, unter anderem:

  • Tarif in Funktion der Anlagengrösse: viele EWs vergüten weniger für die Energie aus grossen  Anlagen
  • Tarif für die Messgeräte, insbesondere für die Lastgangmessung, die für Anlagen ≥ 30 kVA obligatorisch ist
  • Netto-Vergütung: wie hoch ist die Vergütung nach Abzug der Messkosten
  • Energie aus Anlagen mit Eigenverbrauch: Einige EW’s bezahlen wesentlich weniger dafür
  • Vergleich der Vergütungstarife  mit dem lokalen gültigen Haushaltstarif für den Strombezug (H4)
  • Fördermassnahmen wie Investitionsbeiträge und KEV Überbrückungen
  • Sondertarife wie zum Beispiel Leistungstarife oder weitere Zusatzbelastungen

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Alle Angaben in pvtarif.ch sind nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden, erfolgen aber ohne Gewähr. Bitte melden sie fehlende und falsche Tarife jederzeit an info@pvtarif.ch. Wir bemühen uns, Fehler schnellstmöglich zu korrigieren.

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