Bewährte Lösungen weiterdenken: Fix- und Flexmodell für die Abnahmevergütung

VESE und die SSES haben ihr Modell einer minimalen, langfristig stabilen Abnahmevergütung für PV-Strom um ein Fix- und Flex-Modell erweitert.
Denn: was sich im Schweizer Hypothekenmarkt mit festen und variablen Hypotheken seit Jahrzehnten bewährt hat, kann auch auf die Strompreise übertragen werden.
Anlagenbetreibende hätten für neue PV-Anlagen gemäss diesem Modell zwei Möglichkeiten zur Wahl:

  • Fix-Modell: Analog zu einer Festhypothek liegt die Abnahmevergütung bei einem fixen Tarif (z.B. 8 Rp/kWh) über 20 Jahre garantiert. Die Anlage wäre „investitionssicher“.
  • Flex-Modell: Analog zur variablen Hypothek entscheiden sich die Betreiber einer Anlage für den freien Markt. Der Strom würde dann zum aktuellen Marktpreis vergütet werden – mit allen Marktchancen und -risiken.

Beim Fix-Modell wird der Preis über die Endverbraucher finanziert. Diese haben im Gegenzug im Falle steigender Marktpreise die Sicherheit, dass ihr Solaranteil in ihrem Strom im Preis stabil bleibt. VESE hat dies durchgerechnet, es ergäben sich – langfristig und volkswirtschaftlich – für beide Seiten nur Vorteile. (siehe auch: www.vese.ch/minrl)

Im Flex-Modell wird der Strom zum aktuellen Marktpreis vergütet. Je nach Strompreisentwicklung kann dies zu grossen Verlusten oder auch Gewinnen des Betreibers führen.

Die gesamte Medienmitteilung finden Sie hier >>

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