Gleitende Marktprämie
Schon bisher ist es möglich, mit grossen PV-Anlagen (über 150 kW ohne Eigenverbrauch) an Auktionen zur hohen Einmalvergütung teilzunehmen.
Ab Auktionsjahr 2025 kann neu alternativ auch an einer Auktion zur gleitenden Marktprämie teilgenommen werden – hier wird auf Rp./kWh geboten, Laufzeit 20 Jahre, ein Ausstieg ist nicht möglich. Diese gleitende Marktprämie entspricht der Idee des von der SSES und des VESE lancierten Fixmodells, d. h. einer vom Marktpreis unabhängigen Abnahmevergütung über 20 Jahre. 10% des überschiessenden Teils der Vergütung der Monate Oktober bis März können einbehalten werden. Zusätzlich gibt es, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, pro kWh eingespeiste Energie einen Neigungswinkel-, Parkflächen- oder Höhenbonus.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Neu können die Anschlussleitungen zwischen Gebäuden bis und mit Verteilkabine kostenfrei genutzt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung der Gründung und des Betriebs von ZEVs. Theoretisch sollte es möglich sein, diese komplett ohne eine Änderung an den Installationen aufzusetzen. Neu können Nachbarn auch über die bestehenden Anschlussleitungen mit Solarstrom beliefert werden und Smart Meters des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Am gleichen Verteilkasten angeschlossene Verbraucher können sich so optimal zusammenschliessen. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die Zählerdaten den ZEV-Betreibern zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzungen zur Gründung / zum Betrieb eines vZEV sind gleich wie bei einem ZEV.
Leitungsverstärkungen
Müssen beim Bau einer PV-Anlage die Leitungen von der Parzellengrenze bis zum Übergabepunkt verstärkt werden, so können diese Leitungsverstärkungen neu bis zu einem maximalen Betrag von CHF 50/kW solidarisiert werden. An den Anschlusskosten selbst ändert sich nichts.
Speicher ohne Endverbrauch
Speicher ohne Endverbrauch sind ab 1. Januar 2025 von den Netzkosten befreit, was zum Beispiel Quartierbatterien erlaubt.
Änderungen auf 1. April 2025
Auf 1.4.25 ändern sich die Einmalvergütungen: Der Fassadenbonus wird deutlich erhöht werden, neu gibt es einen „Parkflächenbonus“ und die GREIV bekommt für Anlagen bis 100 kW bei integrierten Anlagen diesen Ansatz. Die Leistungsbeiträge für Anlagen kleiner 30 kW und grösser 100 kW wird gesenkt. Details hier: pronovo Neuerungen Einmalvergütung
Änderungen auf 1. Juli 2025
Hier sind die Verordnungen noch nicht veröffentlicht. Was bekannt ist: Ab diesem Zeitpunkt benötigen Fassaden-PV-Anlagen aufgrund der geänderten Raumplanungsverordnung keine Baubewilligung mehr. Anlagen können neu auf freien Flächen in Gebieten ausserhalb von Bauzonen und landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, wenn diese «wenig empfindlich» oder bereits mit anderen Bauten oder Anlagen belastet sind. Auch wird es Änderungen für Agri-PV Anlagen geben, Parkplatzüberdachungen mit PV werden grundsätzlich zonenkonform sein.
Änderungen auf 1. Januar 2026
Die Abnahmevergütung bekommt als Fallbacklösung, wenn sich PV-Betreiber und Abnehmer nicht einigen könenn, einen quartalsweisen Referenzmarktpreisen mit Minimaltarifen ausgerichtet an Referenzanlagen – im 2025 gilt noch das bisherige Regime, siehe auch hier: Rechtslage Abnahmevergütungen
Die Einführung dynamischer Netztarife wird möglich, es wird neu zwei Arten der Flexibilität geben.
Das Netznutzungsentgelt für Speicher mit Endverbrauch wird geregelt werden, das Messwesen präzisiert werden.
Ab 1.1.26 sollen auch Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG möglich sein (sind es im 2025 noch nicht)
Details dazu stehen noch nicht fest.
Eine detaillierte Übersicht zu den Änderungen finden sich hier:
Download der Präsentation: Der Mantelerlass – Übersicht der Verordnungsänderungen ab 1.1.2025
Video zum Referat: Der Mantelerlass – Übersicht der Verordnungsänderungen ab 1.1.2025