Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte
Das ist der letzte Newsletter dieses Jahres, in dem viel passiert ist, sowohl auf der politischen Bühne als auch beim PV-Ausbau, der einen neuen Rekordwert erzielen dürfte.
Der lange erwartete erste Teil der Verordnungen zum neuen Energiegesetz wurde letzten Monat publiziert. Nun sind die virtuellen ZEV spruchreif und können ab 2025 realisiert werden. Das BFE wird bis Ende Jahr ein Merkblatt zum vZEV publizieren und der Leitfaden Eigenverbrauch soll nächstes Jahr revidiert werden.
Ebenfalls eingeführt wird die gleitende Marktprämie in einem Auktionssystem. Wir sind sehr gespannt, wie dieses Modell anlaufen und wo sich die Prämie einpendeln wird. Es werden neu nur noch zwei Auktionsrunden pro Jahr durchgeführt, was leider eine Verschlechterung bedeutet.
Eine weitere Neuerung, die Anlagenbetreiber betrifft, liegt in der erzeugungsbedingten Verstärkungen von Anschlussleitungen, wofür ab nächstem Jahr ein Maximalbetrag von 50 CHF/kW ausbezahlt wird.
Einen breiten Überblick über den Inhalt der Verordnungen wurde von Walter Sachs im letzten VESE Online Treff gegeben. Sie können sich hier das Video oder die Präsentation ansehen. Einen kürzeren Überblick finden Sie auch auf unserer Webseite.
VESE ist gespannt, wie sich der PV-Ausbau im nächsten Jahr entwickeln wird mit den neuen Regeln. Einer der wichtigsten Punkte des Energiegesetzes sind die Rückliefertarife mit den Minimalvergütungen, wofür wir uns in der Vernehmlassung stark eingesetzt haben. Das Ergebnis werden wir im Frühling im zweiten Teil der neuen Verordnungen sehen.
Nun wünschen wir Ihnen eine gute Lektüre und vor allem wunderschöne und entspannte Festtage.
Herzliche Grüsse, Ihr VESE-Team
Umfrage zu den Tarif-Erwartungen für Solarstrom 2025-30: Resultat
Gemeinsam mit Helion Energy AG haben wir eine Umfrage zu den erwarteten Rückliefervergütungen durchgeführt und Sie im letzten Newsletter gebeten, mitzumachen. Wir haben knapp 250 Antworten erhalten, 80% davon für Anlagen < 30 kWp und 5% für Anlagen > 150 kWp. Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse:
- Besitzer mit Anlagen < 30 kWp erwarten im Mittel einen Tarif von 12 Rp./kWh (Energie und HKN)
- Besitzer mit Anlagen von 30-150 kWp erwarten 10.1 Rp./kWh
- Besitzer von Anlagen >150 kWp erwarten 8.9 Rp./kWh
- Als fair wird ein Tarif von 14 Rp./kWh erachtet und 10 Rp./kWh als gerade noch akzeptabel
- Zwei Drittel bevorzugt langfristige Abnahmeverträge mit fixen Tarifen gegenüber Marktpreisen
- Die Erwartung vieler Anlagenbetreiber auf die Tarife liegt höher als die des Marktes
- Je grösser die Anlage, desto tiefer die Erwartung bezüglich Marktpreis
- Es wird eine einheitliche und faire Vergütung erwartet
Diese Resultate zeigen, dass vor allem Besitzer von Kleinanlagen von höheren Markttarifen ausgehen für die Zukunft als die Marktprognosen. “Wenn zum Beispiel ein Netzbetreiber 12 Rp./kWh bezahlt in einem Jahr, wird oft erwartet, dass dieser Tarif so bestehen bleibt”, sagt Lucia Grüter von VESE dazu. Besitzer von Grossanlagen hingegen rechnen tendenziell mit tieferen Marktpreisen und sind daher näher an den Marktprognosen.
Ebenfalls ergibt die Umfrage, dass die Mehrheit der Produzenten lieber langfristig fixe und somit planbare Vergütungen erhalten möchte als Marktpreise, die unberechenbar sind.

Romande Energie: quartalsweise Abnahmevergütungen 2025
Wie von uns in der Medienmitteilung vom 20. November geschrieben, gilt im 2025 noch das bisherige Regime bzgl. Rückliefervergütungen (Art. 15 EnG). Hier setzt die Groupe E, trotz anderslautender Rechtslage, auf Marktpreise. Romande Energie kommunizierte nun letzte Woche, dass sie zwar vierteljährlich definierte Tarife bezahlen werden, aber nicht Referenzmarktpreise. Die Tarife liegen inkl. HKN zwischen 8.76 und 10.15 Rp./kWh. Die Details dazu finden Sie hier.
Erfreulich ist, dass die Romande Energie vorab publizierte Preise ansetzt, dies erlaubt PV-Betreibern die Planung des Anlagebetriebs – dies im Gegensatz zu den Verteilnetzbetreibern, welche auf den BFE-Referenzmarktpreis setzen und wo man erst im Nachhinein weiss, was für das vergangene Quartal vergütet werden wird.
Netzdienliche Einspeisung
Nachdem die Elektra Jegenstorf vor einigen Jahren das TOP40-Modell eingeführt hat, ziehen nun mehrere Netzbetreiber nach und führen auf nächstes Jahr Anreizmodelle für netzdienliche Rücklieferung ein. Sie machen sie hier zunutze, dass PV-Anlagen nur wenige Stunden im Jahr mit voller Nennleistung einspeisen. So übernimmt unter anderem Regio Energie in Solothurn das TOP40-Modell, d.h. Die Rückspeiseleistung am Anschlusspunkt wird auf 60% der der DC-Nennlleistung beschränkt, dafür erhält der Betreiber, die sich freiwillig für dieses Modell anmelden, einen 8% höheren Tarif für die Rücklieferung. Die SWL führt ebenfalls eine freiwillige Einspeiselimitierung mit zwei Modellen ein: FlexPV50 und FlexPV60. Diese einfache und wirkungsvolle Methode hilft, dass mehr Solaranlagen an das gleiche Netz angeschlossen werden können und der Netzausbau nicht bis zur absoluten Spitze erfolgen muss.
Referenzmarktpreis Modell für die PV-Rücklieferung
Das Modell mit dem BFE-Referenzmarktpreis, der quartalsweise auf Basis des Spotmarkts berechnet wird, hat BKW und CKW schon vor einigen Jahren eingeführt. Gemäss dem neuen Energiegesetz wird das schweizweit einheitliche Modell mit den vierteljährlich gemittelten Marktpreisen sowie Minimalvergütungen in 2026 eingeführt. Die Verordnungen dazu werden im Frühling publiziert. Nun sind mehrere Netzbetreiber vorgeprescht und wenden bereits in 2025 das neue Modell an. Dies dürfen Sie gemäss heute gültigen Art. 15 des Energiegesetz nur, falls sie den Strom auf dem Spotmarkt einkaufen. Denn nach Art. 15 richtet sich die Vergütung für erneuerbaren Strom nach den vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Details dazu finden Sie in unserer Medienmitteilung.
BFE Monitoring zum Umbau des Energiesystems
Das BFE publiziert jährlich einen Monitoring Bericht zum Umbau des Schweizer Energieversorgungssystems. Vor Kurzem wurde der sechste Bericht veröffentlicht, der die Situation per Ende 2023 aufzeigt. 2023 lag die erneuerbare Stromproduktion (ohne Wasserkraft) bei 6798 Gigawattstunden (GWh) oder 10,2% der gesamten Netto-Elektrizitätsproduktion. Der Stromverbrauch pro Kopf lag 13,5% unter dem Wert von 2000 (witterungsbereinigt -12,6%). Für mehr Infos zum Monitoring klicken Sie hier.
Energate Interview
VESE Präsident Walter Sachs wurde von energate zu den Verordnungen zum neuen Energiegesetz befragt. Das Interview kann hier gelesen werden.
Schnittstellen-Standardisierung Smart Meter – Vernehmlassung
Ab 1.1.2025 werden virtuelle ZEVs möglich sein. Idealerweise kann dann ein ZEV rein auf Papier, ohne zusätzliche Installationen, erstellt werden. Die Daten für die Abrechnung des ZEV muss der Verteilnetzbetreiber unentgeltlich (möglicherweise aber mit einer Messgebühr pro Messpunkt) zur Verfügung stellen. Bei diesen Daten handelt es sich nicht um Echtzeitdaten, nebst der reduzierten zeitlichen Auflösung werden die Daten wohl auch erst am Folgetag bereitgestellt werden. Für die Abrechnung einer ZEV ist dies in den meisten Fällen ausreichend.
Will die ZEV aber ihren Eigenverbrauch optimieren, so benötigt sie dafür Echtzeitdaten über Verbrauch und Produktion. Gemäss dem neuen Stromversorgungsgesetz müssen die Verteilnetzbetreiber diese Daten zum Zeitpunkt ihrer Erfassung in einem „international üblichen Datenformat“ an einer lokalen Schnittstelle des Stromzählers zur Verfügung stellen.
Von den Schweizer Verteilnetzbetreibern sind Smart Meter mit unterschiedlichen, lokalen Kundenschnittstellen bereits installiert worden. Die Schnittstellen an den Stromzählern unterscheiden sich auf Hardware- wie auch Protokollbasis und teilweise auch innerhalb verschiedener Gerätegenerationen eines Herstellers. Für diese Zähler sollen sogenannte „Smart Meter Reader“, als Protokollübersetzer auf die Zähler aufgesetzt/angeschlossen werden.
Diese Reader sollen in der Lage sein, mit den verschiedensten Schnittstellen der Stromzähler zu kommunizieren und an ihrem Ausgang die Daten in einem standardisierten Format zur Verfügung zu stellen.
Der VSE hat ein entsprechendes Branchendokument erarbeitet, welches sich bis 31. Januar 2025 in der Vernehmlassung befindet. Diese Branchendokumente sind wichtig, weil sie quasi als „Stand der Technik“ von der ElCom bei der Beurteilung von Sachverhalten beigezogen werden. Sie erlangen damit den Charakter von technischen und administrativen Präzisierungen der Verordnungen.
VESE ist eingeladen, an der Vernehmlassung mitzuwirken. Wir möchten diese Vernehmlassung breiter öffnen – falls Sie ebenfalls Ihre Anregungen/Kritik am Dokument einbringen möchten, so schreiben Sie uns bitte: info@vese.ch – gerne schicken wir Ihnen dann das zu vernehmlassende Dokument, Anfang Januar 2025 werden wir dann einen Online-Austausch organisieren, Ihre Punkte sammeln und konsolidiert an den VSE zurückmelden.