pvtarif.ch erhebt, publiziert und vergleicht die Rückspeisetarife für erneuerbare Energie gemäss Art 7 des Energiegesetzes schweizweit. Das Projekt ist eine Dienstleistung von VESE, dem Verband der unabhängigen Energieerzeuger, und wird durch EnergieSchweiz unterstützt.
- Methode und Resultate der Datenerhebung
- Mehrwertsteuer
- Unterscheidung Vergütung für die Energie und für den HKN
- Unterscheidung reiner Produzent gegenüber Produzent mit Eigenverbrauch (=Eigenverbraucher)
- Tarife mit Hoch/Nieder, Sommer-Winter, und Spitzenzeiten
- Kein Tarif für grosse Anlagen
- Markttarif
- Tarifänderungen während des Kalenderjahres
- Dauer der Gültigkeit der Tarife
- Falsche Tarife auf pvtarif.ch
- Nicht erfasste Verteilnetzbetreiber
Methode der Datenerhebung
Die Rückliefertermine und weitere Informationen werden anhand der Internetseiten der Verteilnetzbetreiber erfasst. Falls auf dem Internet keine Tarife publiziert werden, so werden telefonische oder Email-Anfragen gemacht.
Seit 2015 wurden folgende Anzahl der Netzbetreiber erfasst (Abdeckung in Prozent der versorgten Wohnbevölkerung):
2015: 70 (77%)
2016: 332 (93%)
2017: 422 (95%)
2018: 316 (92%)
2019: 484 (98%)
2020: 464 (98%)
2021: 475 (98%)
Mehrwertsteuer
Alle erfassten Tarife für Energie, Herkunftsnachweis (HKN), und Messdienstleistungen in pvtarif.ch sind OHNE Mehrwertsteuer aufgeführt. Falls der Produzent (=Verkäufer) der eingespeisten Energie selbst der Mehrwertsteuer unterworfen ist, kann er zusätzlich die Auszahlung der Mehrwertsteuer von 7.7% verlangen. Dies ist für gewerbliche und industrielle Anlagenbesitzer der Fall, nicht aber für die privaten Besitzer.
Unterscheidung Vergütung für die Energie und für den HKN
Die Versorger sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten (siehe gesetzliche Grundlagen), nicht aber den Herkunftsnachweis HNK. Falls der HKN nicht abgenommen wird, so kann dieser im Prinzip auf dem freien Markt weiterverkauft werden. In pvtarif wird zwischen Energie und HNK-Vergütung unterschieden, sofern der Versorger diese Unterscheidung in seinen publizierten Tarifen auch macht. Es gibt folgende Fälle :
- Es gibt einen Tarif für die Energie und einen separaten Tarif für den HKN: in diesem Fall werden beide Tarif erfasst, und sowohl einzeln, als auch als Summe angezeigt
- Es gibt nur einen Tarif für die Energie, der HKN wird nicht abgenommen: in PVtarif wird für den HKN Null angezeigt, für die Summe der reine Energietarif
- Es gibt einen Gesamtvergütungstarif, welcher die Abnahme von Energie und HKN beinhaltet. Da nicht festgestellt werden kann, wie die Aufteilung ist, wird die Gesamtvergütung unter Energie angezeigt, und für den HKN wird Null angezeigt
Unterscheidung reiner Produzent gegenüber Produzent mit Eigenverbrauch (=Eigenverbraucher)
Eine kleine Anzahl Versorger reduziert die Vergütung für Eigenverbraucher. pvtarif erlaubt die entsprechende Einstellung. In den meisten Fällen gibt es jedoch keinen Unterschied zwischen reinen Produzenten und Eigenverbrauchern.
Vergütungen mit Hoch/Nieder-, Sommer-/Winter-, und Spitzentarifen
Fast die Hälfte der Netzbetreiber gewähren einen zeitabhängigen Vergütungstarif. Die jeweiligen Tarifzeiten sind zudem sehr unterschiedlich, dass ein Vergleich rein aufgrund der publizierten Tarife unmöglich wird.
Damit trotzdem alle Netzbetreiber verglichen werden können, wurde für alle Netzbetreiber mit Zeittarifen ein sogenannter „berechneter Jahrestarif“ berechnet. Dieser Wert entspricht dem jährlichen Durchschnittstarif, welcher eine Solaranlage im Schweizer Mittelland erreichen würde (horizontale Ausrichtung / Standort Bern / Datensatz Meteotest).
Die untenstehende Graphik zeigt die Verteilung der Energieproduktion dieser typischen Anlage, für die einzelnen Tagesstunden, jeweils im Sommer und Winterhalbjahr. Diese Werte wurden zur Berechnung des „berechneten Jahrestarifs“ verwendet (Lesebeispiel: von der geamten Jahresproduktion fallen 11% im Zeitfenster von 10-11h an, davon 3% in der Zeit von Oktober bis März, und 8% von April bis September)
Bemerkung : Im Falle eines hohen Anteils von Eigenverbrauch, oder falls sich die Anlage an einem Standort mit einem vom Mittelland sehr unterschiedlichem Strahlungsangebot befindet, können die effektiven Tarife leicht von unserem Durchschnittstarif abweichen.
Achtung: Falls es sich nicht um eine PV-Anlage, sondern um eine Wind-, Biomasse- oder Wasserkraftanlage handelt, können diese für eine PV-Anlage berechneten Jahrestarife von pvtarif nicht verwendet werden. In diesem Fall müssen die Tarifblätter des Versorgers zugezogen werden, und eine eigene Berechnung in Funktion der vorliegenden Produktionscharkteristik durchgeführt werden
Dauer der Gültigkeit der Tarife
Die meisten Betreiber publizieren Tarife, die während dem ganzen Kalenderjahr gültig sind. Einige behalten sich jedoch das Recht vor, die Tarif auch während des Jahres zu ändern
Falls Sie Kenntnis haben von einem geänderten Tarif, teilen Sie uns diesen bitte mit an info@pvtarif.ch.
Einige wenige Betreiber arbeiten mit dem hydrologischen Jahr, das von 1. Oktober bis am 30. September dauert, und passen ihr Tarife in diesem Rhythmus an.
Vergütungstarife für mittlere und grosse Anlagen
Auf pvtarif wird je nach Netzbetreiber ab einer bestimmten Anlagengrösse kein Vergütungstarif mehr angezeigt. Dies ist der Fall für jene Netzbetreiber, welche ihren publizierten Rücknahmetarif ausdrücklich auf eine bestimmte maximale Anlagengrösse limitieren. Falls in den publizierten Tarifen keine maximale Anlagengrösse angegeben wird, so wird zum maximalen Eingabewert der Leistung von 10 MW ein Tarif angezeigt. Dies heisst jedoch nicht, dass dieser im konkreten Fall auch gültig wäre.
Der Grossteil der Netzbetreiber publizieren nur bis zu einer Anlagengrösse von 30 kW einen allgemein gültigen Vergütungstarif, und behalten sich vor, für grössere Anlagen den Tarif individuell mit dem Produzenten auszuhandeln.
Markttarif
In einigen Fällen wird in den Tarifen auf einen „Markttarif“ Bezug genommen. Es muss hier zwischen zwei Fällen unterschieden werden :
1. Markttarif des BFE gemäss Art 3 des Energiegesetzes:
Einige Versorger praktizieren keinen festen Rücknahmetarif, sondern verwenden direkt den vom Bundesamt für Energie quartalsmässig publizierten „Markttarif“. Diese Praxis ist zwar problematisch, da dieser Marktpreis eigentlich eine ganz andere Bedeutung hat, und das Bundesamt für Energie BFE am 1.1.2016 klar erklärt hat, dass dieser Marktpreis KEIN ein Vergütungspreis ist; trotzdem halten verschiedene Unternehmen auch im 2016 daran fest.
Für die Tarifanzeige in pvtarif.ch werden jeweils die Quartalspreise des Vorjahres mit einer typischen PV-Produktion gewichtet (75% Sommer/25% Winter) und so angezeigt:
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2015: 3.90 Rp/kWh
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2016: 3.59 Rp/kWh
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2017: 4.37 Rp/kWh
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2018: 5.78 Rp/kWh
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2019: 4.16 Rp/kWh
Gewichteter BFE-Durchschnittspreis für 2020: 3.06 Rp/kWh
2. Allgemeiner Markttarif:
Für grosse Anlagen wollen sich viele der Versorger nicht auf einen festen, publizierten Tarif festlegen, sondern gewähren einen von Fall zu Fall zu verhandelnden Tarif, je nach Marktbedingungen.
Tarifänderungen während des Kalenderjahres
Bei den Rückspeisetarifen gibt es keine Anforderungen des Gesetzgeber betreffend der Ankündigung und Gültigkeitsdauer von Tarifen. Diese können also jederzeit, auch während des laufenden Kalenderjahres geändert werden. Bei pvtarif werden, sofern erfasst, immer die letzten angewandten Tarife des laufenden Jahres angezeigt. Für 2015 werden die Tarife per von Ende Jahr angezeigt. Falls Sie Kenntnisse haben von Tarifänderungen während des laufenden Jahres, melden Sie diese bitte an info@pvtarif.ch
Falsche Tarife auf pvtarif.ch
Bei der Erfassung wurde möglichst sorgfältig gearbeitet. Falls trotzdem ein Fehler vorliegen sollte, so entschuldigen wir uns dafür, und bitten um Rückmeldung an info@pvtarif.ch, damit wir den Fehler sofort beheben können.
Nicht erfasste Verteilnetzbetreiber
Es gibt zur Zeit ca. 650 Verteilnetzbetreiber (VNB) in der Schweiz. Die Grösse deren Verteilgebiete bewegt sich von mehreren Hunderttausend bis zu wenigen Dutzend Einwohnern. Die Erhebung erfolgte in der Reihenfolge der Grösse, so dass alle grossen und mittleren Netzbetreiber erfasst sind. Zusammen decken diese mindestens 90% der versorgten Bevölkerung ab.
Gerne nehmen wir jederzeit Vergütungen von weiteren Netzbetreibern in unsere Daten auf. Bitte melden Sie die Tarife an info@pvtarif.ch