Ausgangslage
Eigenverbrauch ist in der Schweiz seit dem 1.4.2014 offiziell erlaubt und wurde mit den folgenden Sätzen im Energiegesetz festgehalten (EnG Art 16):
„Die Betreiber von Anlagen dürfen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selber verbrauchen. Sie dürfen die selbst produzierte Energie auch zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern.“
Handbuch zur Eigenverbrauchs-Optimierung:
Die Wirtschaftlichkeit der Eigenverbrauchs-Praxis ist massgeblich davon abhängig, wie viel Strom zeitgleich vor Ort verwendet werden kann. Mit Unterstützung von VESE hat das Bundesamt für Energie ein Handbuch zur Eigenverbrauchsoptimierung veröffentlicht. Bevor relativ teure Batterien installiert werden, ist eine optimierte Ansteuerung von Wärmepumpe und Haushaltgeräten zu prüfen.
Download: VESE_Handbuch_Eigenverbrauchsoptimierung
Eigenverbrauch erklärt von energieschweiz.ch:
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