Die Eigenstromproduktion wird für Neubauten vermehrt zur Pflicht. Sie ist ein Pflichtmodul der Musterverordnung der Kantone (MuKEn 2014). Gemäss MuKEn 2014 ist eine Elektrizitätserzeugungsanlage von mindestens 10 W pro Quadratmeter Energiebezugsfläche im, auf oder am Gebäude zu installieren. Auf Anfrage von der Konferenz der Gebäudetechnikverbände hat VESE dazu ein Merkblatt erstellt. Merkblatt (pdf)