Gleichlange Spiesse für Energie aus privaten Solaranlagen: weiterhin keine Besserung in Sicht
Kommentar zur UREK-S-Entscheidung von VESE-Vorstandsmitglied Diego Fischer
Die Medienmitteilung der ständerätlichen UREK-Komission von letzter Woche bestätigt einmal mehr, dass die Eigenproduktion in den Händen der Elektrizitätswerke geschützt wird, während umgekehrt die unabhängigen Solarstromproduzenten im Regen stehen. Deren Vergütungen entsprechen im schlechtesten Fall nur dem Preis von europäischem Graustrom. Es gelten also weiterhin unterschiedlich lange Spiesse, je nach dem, ob sich eine Anlage in den Händen eines Elektrizitätswerks oder in privatem Besitz ist.
Der VESE bedauert, dass die zuständigen Instanzen diese Situation andauern lassen, und somit in Kauf nehmen, dass die Energiewende ausgebremst wird. Ein Lichtblick ist einzig die Überweisung der Genfer Standesinitiative zur Besteuerung der nichterneurbaren Elektrizität durch die UREK-Kommission. Diese Initiative geht nach Ansicht des VESE in genau die richtige Richtung, hat aber noch grosse politische Hürden vor sich.
Die UREK-Ständeratskommission bestätigt den Pfad, den die ElCom mit ihrer Mitteilung von 19. September 2016 eingeschlagen hat: nach wie vor sollen die Gestehungskosten für Eigenproduktion und für Produktion aus Beteiligungen der Elektrizitätswerke voll auf die gebundenen Kunden überwälzt werden können. Dies gilt sowohl für Strom aus EW eigenen Solaranlagen als auch für Strom aus deren AKW-Beteiligungen. Die Ständeratskommission schlägt nun sogar vor, das Stromversorgungsgesetz StomVG diesbezüglich noch umzubauen, mit der klaren Begründung, so die Branche vor finanziellen Schwierigkeiten schützen zu wollen.
Gleichzeitig gehen die privaten Solaranlagen mit weitgehend leeren Händen aus. Ihr Strom soll nur in der Höhe von eingekauftem Graustrom vergütet werden, wie die ElCom in ihrer Verfügung vom Frühjahr festgestellt hat. Gemäss Recherchen von pvtarif.ch heisst dies, dass im Durchschnitt typischerweise ca. 5.5 Rp./kWh, im Fall der BKW aber z.B. noch weniger, nämlich ab 1.1.2017 nur noch 4 Rp/kWh, für von Privaten eingespiesenen Solarstrom vergütet werden.
Zum Glück gibt es viele EWs, welche sich der Wichtigkeit des Stroms aus erneuerbarer Energie bewusst sind und mehr bezahlen, das heisst ungefähr so viel, wie diese für den Strom aus ihren eigenen Solaranlagen rechnen müssten.
Der Verband unabhängier Energieerzeuger (VESE) kritisiert mit Vehemenz diese Politik der unterschiedlich langen Spiesse: es ist für den VESE nicht begründbar, wieso zwischen Solarstrom eines EWs und dem Solarstrom eines Privaten ein derarte Ungleichbehandlung statthaft ist und, nach Willen von verschiedenen wichtigen eidgenössischen Instanzen, auch weiterhin bleiben soll. Eine solche explizite Zurückstufung der privaten Solaranlagen läuft der Energiewende klar entgegen: es sind ja gerade die privaten Investoren, welche gewillt wären, die grossen Investitionen in den Aufbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz zu finanzieren. Solange jedoch für Solarstrom teilweise nur der Preis für europäischen Graustrom bezahlt wird, und umgekehrt zum Beispiel die AKWs weiterhin ihre erwiesenermassen höheren Kosten verrechnen können, ist zu befürchten, dass in der Schweiz nun wertvolle Jahre verloren gehen, obwohl eigentlich alles für die Energiewende bereit wäre.
Ein kleiner Lichtblick ist die Überweisung der Genfer Standesinitiative zur Besteuerung der nichterneuerbaren Elektrizität durch die UREK-Kommission. Diese Initiative geht nach Ansicht des VESE in genau die richtige Richtung, denn einzig eine solche Abgabe kann die systematische Benachteiligung von einheimischer erneurbarer Produktion gegenüber den Graustromimporten abbauen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zugunsten von Wasserkraft und Solarenergie, den beiden Energieträgern, von deren Zusammenwirken eine zukünftige erneuerbare Stromversorgung hauptsächlich abhängt.
Eine solche Besteuerung, da es sich um eine gänzlich neue Abgabe handelt, hat aber mit Sicherheit noch beträchtliche politische Hürden vor sich. Zwischenzeitliche gezielte Massnahmen zu Stützung der minimalen Vergütungen von Solarstrom wären mit kleinen Anpassungen der bestehenden Gesetze machbar, und müssen deshalb nach Ansicht des VESE dringend angegangen werden.