Über die Erhöhung der Einkommenssteuer durch den Verkauf von Strom und durch erhöhte Steuern auf die Liegenschaft führt der Betrieb von Photovoltaikanlagen zu einer deutlich höheren Besteuerung durch den Kanton. Im Extremfall übersteigt die Besteuerung sogar den initialen gewährten Steuerabzug. Aus Sicht des VESE ist diese Situation nicht haltbar. Wir schlagen darum einen Systemwechsel analog dem Bündner Modell (pdf) vor.