KEV 2015

KEVtarif2015Das BFE hat am 5.11.2014 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Neuanlagen ab 2015 veröffentlicht (Link). Die Tarife werden nicht per 1.1.2015 reduziert, sondern in zwei Etappen per 1.4.2015 und per 1.10.2015. Solarstrom lässt sich tatsächlich zu 17.6 Rp/kWh produzieren – so viel wird ab Oktober 2015 Grossanlagen zugesagt. Eine solche KEV ist jedoch kein zufriedenstellendes Instrument für die Energiewende und nicht kostendeckend, wenn sie nicht die 25jährige Lebensdauer abdeckt, und die Unsicherheit bleibt, in wie viel Jahren die Zahlung wirklich einsetzt.
Um dem Risiko gerecht zu werden, muss eine Solargenossenschaft in der Planrechnung eine kalkulatorische Rendite von rund 4% ansetzen (um real nach Steuern mindestens 2% Zins ausschütten zu können). Eine bis März 2015 in Betrieb genommene PV-Anlage mit 100 kWp kann diese Zinserwartung erfüllen, wenn sie (inkl. Absturzsicherung, Bauherrenleistungen und MWSt.) unter 1’900 CHF/kWp kostet, ab 2020 die KEV ausbezahlt wird und die Betriebskosten tiefer als 4.4 Rp/kWh liegen. Wird eine identisch-bepreiste Anlage zwischen April und September 2015 in Betrieb genommen, reduziert sich die Verzinsung auf 2.4% resp. auf 1.4% bei Inbetriebnahme ab Oktober 2015. Wer hingegen seine 100 kWp Anlage 2012 angemeldet hat, mit dem Bau gezögert hat und nun die KEV-Zusage erhält, kann mit einer Verzinsung von über 4% rechnen. Zuwarten statt Aufbruch zur Energiewende wird belohnt – wünschenswert wäre hingegen eine zuverlässige nationale Vergütungsregelung ab dem ersten Tag, die rund 3% Planrendite ermöglicht.
(-> Wirtschaftlichkeitsannahmen siehe Business Check, Diskussion im VESE-Forum)
Um wiederum 4% kalkulatorischen Zins zu erreichen, müssten die Kosten der PV-Installation auf April 2015 um 17% sinken (auf 1’575 CHF/kWp inkl. MWSt) bzw. um 25% bis Oktober 2015 (1’425 CHF/kWp inkl. MWSt). In Anbetracht der hohen Auflagen zur Dachsicherheit, die oft der PV-Anlage zugeschrieben werden, ist zu befürchten, dass PV-Anlagen wiederum weniger wirtschaftlich werden.
Die Wirtschaftlichkeit von kleineren Anlagen wird noch knapper. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Kleinanlagen Eigenverbrauch (und Einmalvergütung) ist individuell komplex – abhängig vom Verbrauchsprofil, Bezugs- und Rückliefertarifen – und wohl erst ab rund 40% Eigenverbrauch bei Bezugskosten >24 Rp/kWh wirtschaftlich attraktiv. Ohne gezielte Verbrauchsverschiebung wird ein Einfamilienhaus üblicherweise jedoch kaum über 20% vom Solarstrom zeitgleich konsumieren. (-> Diskussion Eigenverbrauch in VESE-Forum.)
Auch wenn die Politik zögert, den Solarstromproduzenten eine zuverlässige Kostendeckung zuzusagen, bleibt Solarstrom eine sinnvolle Investition in die Zukunft!

 

 

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