Kurznachricht zum Verordnungspaket zum Mantelerlass

«Null Rappen minimaler Vergütungstarif für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch ab 30 kVA: so will der Bundesrat eine sichere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien erreichen !?»

Gestern hat der Bundesrat die Verordnungen zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», dem sogenannten Mantelerlass, publiziert. Hier können alle Unterlagen der zum Teil sehr komplexen Verordnungen heruntergeladen werden.

Ein erster Blick auf den für VESE entscheidenden Teil der garantierten Minimalvergütungen gemäss EnV Art 12 ergibt ein schockierendes Resultat: für Anlagen bis 30 kVA sind 4.7 Rp/kWh garantiert, für Anlagen von 30 bis 150 kVA ganze Null Rappen.

In anderen Worten: das Gesetz verlangt zur sicheren Amortisierung von Anlagen bis 150 kVA eine Minimalvergütung, und der Bundesrat schlägt nun zur Umsetzung eine Minimalvergütung von sage und schreibe Null bzw. 4.7 Rp/kWh vor. Falls die Verordnung so in Kraft gesetzt wird, wäre dies eine klare Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Formulierung des Art. 15 im EnG.

VESE ist überzeugt, dass solche Zahlen dem Gesetz nicht entsprechen, und wird sich dezidiert und mit vollen Kräften dafür einsetzen, dass dieser Teil der Verordnung stark verbessert wird. Ab sofort und bis zum 28. Mai läuft nun die Vernehmlassung zu diesen Verordnungsvorschlägen. In diesem Zusammenhang werden wir mit Bestimmtheit auf Sie zurückkommen, denn es wird entscheidend sein, dass sich die unterdessen über 200’000 Anlagenbesitzer ihr gesamtes Gewicht auf die Waagschale werfen, um hier entscheidend Gegensteuer zu geben.

bis 28. Mai eigene Vernehmlassung einreichen! Direkt zu unserer Hilfestellung: Baukasten Vernehmlassungsantwort Stromgesetz >>

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