Newsletter Juni 2022

Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte

Mit diesem Newsletter erfolgt die erste Ankündigung zur 5. PV-Praxis und Selbstbautagung. Auch gehen wir auf die revidierte Raumplanungsverordnung ein, welche deutliche Vereinfachungen für Solaranlagen auf Flachdächern und ausserhalb von Bauzonen vorsieht.

Wir wünschen Ihnen eine sonnige Frühsommerzeit, Ihr VESE-Vorstand

5. PV-Praxis und Selbstbautagung

Am Samstag, 5. November 2022, lädt VESE zur – inzwischen fast traditionellen – PV-Praxis und Selbstbautagung ein. Die Tagung wird wieder mit Vorstellung und Erfahrungsaustausch der Selbstbaugruppen starten und am Nachmittag mit Referaten aus und für die PV-Praxis, u.a. zu bidirektionalem Laden, fortgesetzt werden.

VESE Online-Treff: Bundesweite PV-Förderung – was erwartet uns 2023?

Beim nächsten Treffen am Mittwoch, 29. Juni, 18:00 h, wird Walter Sachs, Präsident VESE und SSES, über die geplanten Änderungen der bundesweiten PV-Förderungen ab 2023 sprechen.
Inhalt: Aufgrund der “Initiative Girod” hatte sich das Parlament vergangenen Herbst mit der Förderung der Erneuerbaren Energien beschäftigt. Herausgekommen ist ein ganzes Bündel von verstärkten, bisherigen Förderungen (z.B. erhöhte Einmalvergütung) oder neuen Fördermodellen (z.B. Auktionen). Die entsprechenden Verordnungen befinden sich zur Zeit in der Vernehmlassung und sollen auf Anfang 2023 in Kraft treten. Im Impulsreferat wird ein Überblick über die geplanten Änderungen gegeben, im Anschluss ist genug Zeit für eine Fragerunde sowie inhaltliche Diskussion.
Link: https://us06web.zoom.us/j/8166867614 – zur VESE-Vernehmlassungsantwort

Dieses Jahr sind noch weitere vier Treffs geplant, die Daten sind:
Mittwoch, 24. August, Mittwoch, 28. September, Mittwoch, 26. Oktober, Mittwoch, 30. November
jeweils 18:00 via Zoom.
Weitere Infos hier: vese.ch/online-treff/

Änderungen Raumplanungsverordnung

Am 1. Juli 2022 treten folgende (solarrelevante) Änderungen der Raumplanungsverordnung RPV in Kraft, dies betrifft insbesondere die Erfordernis der “kompakten Anordnung” sowie Flachdächer:
– Solaranlagen gelten als genügend angepasst, wenn sie:
a. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen;
b. von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
c. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden; und
d. kompakt angeordnet sind; technisch bedingte Auslassungen oder eine versetzte Anordnung aufgrund der verfügbaren Fläche sind zulässig.


– Flachdachanlagen gelten auch dann als genügend angepasst, wenn Sie anstelle der obigen Voraussetzungen:
a. die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragen;
b. von der Dachkante so weit zurückversetzt sind, dass sie, von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar sind; und
c. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden.

Standortgebundene Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen:
– Solaranlagen mit Anschluss ans Stromnetz können ausserhalb der Bauzonen insbesondere dann standortgebunden sein, wenn sie:
a. optisch eine Einheit bilden mit Bauten oder Anlagen, die voraussichtlich längerfristig rechtmässig bestehen;
b. schwimmend auf einem Stausee oder auf anderen künstlichen Gewässerflächen angebracht werden; oder
c. in wenig empfindlichen Gebieten Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken oder entsprechenden Versuchs- und Forschungszwecken dienen.

VESE ist interessiert zu erfahren, wie sich diese Verordnungsänderungen in der Praxis auswirken werden. Bitte schreiben Sie deshalb Ihre Erfahrungen ins forumE.ch – bei genügend Rückmeldungen können wir diese in einem VESE Online-Treff zusammenfassen und Empfehlungen abgeben.

Stellenausschreibung: Die SSES sucht Verstärkung! 
Damit die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES die Stellung der Solarenergie und speziell auch ihre Arbeit in der Romandie weiter stärken kann, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung einen Projektleiter/eine Projektleiterin und Verantwortliche französischsprachige Schweiz. 
Sind Sie eine emphatische, gewinnende und charismatische Persönlichkeit, welche sich politisch wie auch gesellschaftlich für die Energiewende und im Besonderen für die Solarenergie interessiert und einsetzen will? Arbeiten Sie selbstständig, weisen ein hohes Mass an Eigeninitiative auf und verfügen über diplomatisches Verhandlungsgeschick? Sie wohnen in der Romandie und sprechen fliessend Französisch? Dann bewerben Sie sich bei uns! Hier geht’s zur Ausschreibung.

PS:
Damit wir weiterhin die Interessen der unabhängigen Produzenten tatkräftig vertreten können, freuen wir uns über Ihre Spende und Mitgliedschaft. Besten Dank!
Postkonto: 89-474813-3
IBAN: CH59 0900 0000 8947 4813 3
VESE – Verband unabhängiger Energieerzeuger, Aarbergergasse 21, 3011 Bern
 
PPS: Diskutieren Sie mit uns auf dem ForumE.ch

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