Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte Wie schon in unserer ersten Reaktion zu den Verordnungen angekündigt, hat VESE einen Gegenvorschlag zu den im neuen Stromgesetz vorgesehenen Minimalvergütungen erarbeitet. Wir denken, dass mit unserem Gegenvorschlag eine fairere Behandlung, insbesondere auch von Bestandsanlagen, gegenüber dem Modell mit genau drei Referenzanlagen stattfinden würde. Auch würden Dächer „voll gebaut“ werden. Beim vom Bundesrat gemachten Vorschlag würden wieder eigenverbrauchsoptimierte Anlagen mit teilbelegten Dächern gebaut werden. Dies wäre im Widerspruch zu den Zielen des Gesetzes, nämlich 35 TWh bis 2035 zu erreichen. Auch auf die weiteren Verordnungsänderungen, welche die PV-Produzenten betreffen werden, insb. Leitungsverstärkungen, Herkunftsnachweise, Projektierungsbeiträge, Gleitende Marktprämie, LEG, erweiterte Eigenproduktion sowie Speicher, Flexibilität und Netznutzungstarife, gehen wir in unserer Antwort ein. Ankündigen wollen wir auch den nächsten VESE Online-Treff mit dem Thema „Strompreise verstehen – Was hat der Strompreis mit dem Gaspreis zu tun?“. Sonnige Grüsse, Ihr VESE-Team |
Vernehmlassungsantwort: Verordnungen zum Mantelerlass/Stromgesetz VESE begrüsst die Gesetzesänderungen, welche mit dem „Mantelerlass“ kommen und im Juni 2024 zur Abstimmung stehen. Insbesondere das erklärte Ziel, bis 2035 mind. 35 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien zu produzieren. Wir hatten dieses „Stromgesetz“, wie der Mantelerlass auch genannt wird, während des gesamten parlamentarischen Prozesses begleitet und beobachtet, wie mit jeder Differenzbereinigung, mit jeder Debatte, das Gesetz weiter an Qualität und Schlagkraft verlor. Herausgekommen ist ein Gesetz, was gut gemeint ist, aber in welchem das Parlament keinerlei Leitplanken mehr vorgibt – so kann z.B. die minimale Abnahmevergütung völlig frei sogar auf 0 Rp/kWh vom Bundesrat festgelegt werden. Auch das Thema „Leitungsverstärkungen“, bei welchem das Parlament eindeutig den Willen geäussert hatte, Leitungsverstärkungen über die Netzkosten zu solidarisieren, wurde in den Beratungen mit dem Nachsatz versehen „der Bundesrat kann eine Höchstgrenze pro kW festlegen“. Da hier das Parlament keine Leitplanken mitgegeben hat, in welcher Grössenordnung diese „Höchstgrenze“ liegen soll, hatte der Bundesrat und das ihm unterstellte Bundesamt für Energie BFE freie Hand. Und mit der Festlegung auf CHF 50/kW wurde ein Betrag gewählt, welcher im ländlichen Bereich ca. 10-30% der Verstärkungskosten deckt. Bei 10% kann man aber nicht mehr von einer Übernahme der Leitungskosten, sondern höchstens von einer „Förderung“ sprechen. Und nicht nur in diesem Punkt sind unsere Befürchtungen wahr geworden: bei der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können, wenn kein Trafo im Spiel ist, effektiv ca. 18% Netzkosten für den eigenverbrauchten Strom abgezogen werden. Sobald ein Trafo irgendwo an der LEG beteiligt ist, sind die effektiven Abzüge noch ca 9%. Dies wären dann ca. 1.1 Rp/kWh – zu wenig, um damit eine LEG wirtschaftlich attraktiv zu machen. Zumal (ergibt sich aus dem Gesetz) eine LEG zwischen z.b. drei Bauernhöfen auf Netzebene 7 und einem Industrieunternehmen auf Netzebene 5 nicht möglich ist, alle Teilnehmer einer LEG müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden. Stossend ist ebenfalls, dass die Wasserkraft 30 Tage nach Bekanntgabe der Vergütungssätze Zeit hat, um zwischen den Optionen „Einmalvergütung“ und „gleitender Marktprämie“ zu entscheiden, die PV sich aber vorab (ohne Kenntnis der Vergütungssätze) für eines der beiden Modelle entscheiden muss. Wir fordern hier eine Gleichbehandlung von Wasser und Photovoltaik. Unser Eindruck ist, dass, wenn die Verordnungen so wie geplant umgesetzt werden sollen, es den weiteren Solarausbau und damit die Energiewende eher bremsen als beschleunigen wird. Hier muss man sich fragen, ob der status quo nicht der bessere ist. Download der Vernehmlassungsantwort: VESE Vernehmlassungsantwort Verordnungen Mantelerlass / Stromgesetz |
Veranstaltungen Nächster Online-Treff Mittwoch, 27. März 2024: Strompreise verstehen – Was hat der Strompreis mit dem Gaspreis zu tun? Referent: Walter Sachs, Präsident VESE und SSES 18:00 via Zoom. Der Vortrag wird die Funktionsweise des europäischen Verbundnetzes (die Schweiz ist Teil davon) beleuchten und erklären, wie die schwankenden Strompreise zustande kommen. Für PV-Produzenten interessant: Was ist der Unterschied zwischen einer “Strommangellage” (oder “Stromknappheit”) und einem “Blackout”?. Auch geht der Referent auf die Funktionsweise der Bilanzgruppen und Regelzonen ein und zeigt auf, warum es so wichtig ist, das System des Stromhandels zu verstehen. Hintergrundpapier: Subventionierter Strom muss im Inland bleiben Das Impulsreferet wird zwischen 20 und 30 Minuten dauern, im Anschluss bleibt genügend Zeit für Fragen und Diskussion. Weitere Infos und Link zur Veranstaltung hier: https://vese.ch/online-treff/ Save the date! Am Samstag 1. Juni 2024 findet die VESE GV und Frühjahrstagung statt. Die Details dazu folgen noch. Damit wir weiterhin die Interessen der unabhängigen Produzenten tatkräftig vertreten können, freuen wir uns über Ihre Spende und Mitgliedschaft. Besten Dank! IBAN: CH59 0900 0000 8947 4813 3 VESE – Verband unabhängiger Energieerzeuger Aarbergergasse 21 3011 Bern P.S. Diskutieren Sie mit uns auf dem ForumE.ch |