Liebe VESE-Mitglieder und VESE-Interessierte
Die Themen dieses Newsletters:
1) Mustervorlagen, Vortragsangebot und Betriebsführung für Solargenossenschaften
2) Rückblick VESE-Herbstanlass
3) Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern
1) Mustervorlagen, Vortragsangebot und Betriebsführung für Solargenossenschaften
In Kooperation mit der Solarplattform Seeland hat VESE Dienstleistungen und Vertragsvorlagen für sich neu gründende und existierende Solargenossenschaften entwickelt (s. auch die Medienmitteilung). Im Detail:
- Einführungsvortrag zu Geschäftsmodellen (Stromverkauf an Genossenschafter, Kooperation mit Elektrizitätswerk)
- Organisationsempfehlungen: Vor-/Nachteile von Rechtsformen
- Musterstatuten
- Musterverträge für Energieverkauf und Dachnutzung
- kaufmännische Betriebsführung:
Buchhaltung, Steuerabrechnung, Versicherungsfragen - technische Betriebsführung:
Fernüberwachung, Intervention bei Störungen, Berichterstattung
Detailinfos zu Beratung, Vortragsangebot und Vertragsvorlagen >>
Detailinfos zur Betriebsführung >>
2) Rückblick VESE-Herbstanlass
Der gut besuchte VESE-Herbstanlass in Rapperswil hatte die Stromspeicherung mittels Wasserstoff sowie die Eigenverbrauchsoptimierung zum Thema. Zum detaillierten Rückblick >>.
Gerne weisen wir Sie auf den nächsten Anlass hin, die VESE-Frühjahrstagung mit anschliessender Generalversammlung, Termin und Ort stehen noch nicht fest.
3) Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern
Das Gesetz erlaubt den Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern, der sogenannten „Eigenverbrauchsgemeinschaft“ (EVG). In der Praxis stösst dies teilweise auf Schwierigkeiten, so wird z.B.
- Teilweise für jede Wohnung von den EWs ein eigener Zähler (mit entsprechender Miete) verlangt.
- Eine neue Kundengruppe für EVG gebildet, teilweise zusammen mit Leistungstarifen.
Von Seiten der Politik kommen nun zumindest für die Zählerproblematik positive Signale: Nationalrat und Ständerat haben im Rahmen ihrer Beratungen zur Energiestrategie beschlossen, dass zur Abrechnung von Strom in Mehrfamilienhäusern mit Eigenverbrauch zukünftig nur noch ein bidirektionaler Zähler obligatorisch sein soll. Eigenverbrauchsgemeinschaften sollen wie ein Endkunde abgerechnet werden.
In Kraft gesetzt wird die neue Regelung ggf. mit dem Beschluss über die Energiestrategie 2050.
Artikel zum Vorstoss von glp-Nationalrat Jürg Grossen im Berner Oberländer >>
Offen bleibt nun die Frage, wie das neu gewählte Parlament die Energiepolitik weiter treibt.
Wir wünschen eine schöne Herbstzeit!
Sonnige Grüsse
Heini Lüthi und Walter Sachs