Unsere Stellungnahmen dürfen gerne entweder unverändert, angepasst oder nur in Teilen genutzt werden. Wir freuen uns, wenn sich im Sinne eines direkt-demokratischen Prozesses möglichst viele Vereine und Verbände an Vernehmlassungen beteiligen!
Januar 2025: VSE-Branchendokument „Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme“
VESE hat im Kontext der Revision des Energiegesetzes und der Überarbeitung eines VSE-Branchendokuments unter Leitung von Marcel Gsteiger eine Stellungnahme zur Standardisierung der Messschnittstellen erarbeitet. Die technischen Anforderungen für die Datenerfassung in ZEV/vZEV-Strukturen standen dabei im Fokus.
Eine der Herausforderungen in einem ZEV oder vZEV besteht darin, dass sich im gleichen Abrechnungsintervall sowohl Nettobezügerinnen als auch Nettorücklieferer befinden können. Dies sogar unabhängig davon, ob der Saldo des ZEV/vZEV gegenüber dem VNB einen Nettobezug, keinen Energiefluss oder eine Nettorücklieferung ausweist.
Im Rahmen der Vernehmlassungsantwort plädiert VESE für die Einführung einer zeitlich synchronisierten Auslesung aller ZEV/vZEV-relevanten Zähler mit Mindesttaktung von 60 Sekunden, um Messwertverschiebungen zu eliminieren.
Die ursprünglich für Doppeltarife vorgesehenen Mehrfachzählwerke innerhalb eines SmartMeters sollen weiterhin genutzt werden, indem die Energieflüsse im Viertelstundentakt alternierend den Tarifzählwerken 1 und 2 zugeordnet, gezählt und übermittelt werden. Dies erlaubt dem Endkunden, die Energieflüsse synchron zum VNB den Tarifintervallen zuzuordnen. Dazu müssen lediglich einmal jede Viertelstunde die Zählerauslesungen gespeichert werden. Dies ist besonders nützlich für Umgebungen, welche ohne Netzwerkzeitsynchronisation („air-gapped“ Installationen) auskommen. Der ursprüngliche Entwurf sah nur die tariflose Zählung vor.
Im Bereich Datenübertragung soll das „Websocket“ Protokoll für die Kommunikation zugelassen werden. Damit würden auch ressourcensparende Cloudlösungen für ZEV/vZEV Datenbankprojekte möglich, da dieses Protokoll ähnlich einer Vollduplexschnittstelle die Daten überträgt, ohne dass ein Broker eingesetzt werden muss.
Unsere Rückmeldungen hier als PDF >>
April 2024: Verordnungen zum Mantelerlass („Stromgesetz“)
35 TWh innert 10 Jahren neue erneuerbare Energie – dies ist de facto nur mit Sonnenenergie möglich. VESE begrüsst deshalb die Ziele des Mantelerlasses/Stromgesetzes und freut sich, dass mit diesem Gesetz die Sonnenenergie per Bundesgesetz zum prioritären Energieträger aufsteigen soll.
Zur Zeit laufen die Vernehmlassungen zu den Verordnungsentwürfen des Mantelerlasses. Sowohl VESE als auch die SSES haben sich hierzu in zwei sich ergänzenden Stellungnahmen am Vernehmlassungsverfahren beteiligt.
VESE fordert den Bundesrat auf, von den Möglichkeiten, die ihm das neue Gesetz bietet, auch Gebrauch zu machen und kritisiert insbesondere die folgenden Punkte der Verordnungsentwürfe:
- Die Ausgestaltung der Minimaltarife stimmen nicht mit den Anforderungen in der Praxis und denen des Gesetzes überein;
- Mit drei Referenzanlagen als Basis für die Ermittlung des Rückliefertarifs kann die Vielfalt der Schweizer Photovoltaikanlagen nicht wiedergegeben werden
- Nach wie vor ist der Eigenverbrauch einer der wichtigsten Faktoren für eine Amortisierung, dieser unterliegt aber nur schwer beeinflussbaren Faktoren (bspw., wenn es im ZEV nur eine beschränkte Nachfrage nach Strom gibt). Damit wird weiter auf Eigenverbrauch gesetzt, VESE befürchtet, dass hier wieder mehr “eigenverbrauchsorientierte” Anlagen (d.h. teilbelegte Dächer) gebaut werden werden
- Der Herkunftsnachweis ist bereits heute schwer zu vermarkten. Eine weitere Komplexitätszunahme durch quartalsscharfe HKN erschweren den Handel zusätzlich und die in den Verordnungen gemachten Annahmen über die Vergütungshöhe stimmen nicht mit den Erfahrungen aus der Praxis überein
- Der Steuerabzug ist nur für Privatpersonen möglich, momentan wird davon ausgegangen, dass pauschal alle Anlagen Anspruch haben
- Das Contracting-Modell – wie es von vielen Investoren aber auch Genossenschaften, Vereinen etc. praktiziert wird – wird gänzlich ausgeblendet
- Weitere Absenkungen der Einmalvergütung senden falsches Signal
- Ungleichlange Spiesse mit der Wasserkraft, bspw. bei der gleitenden Marktprämie
- Ungleichlange Spiesse zwischen den Vermarktungsmöglichkeiten für erneuerbaren Strom zwischen den von Grundversorgern betriebenen PV-Anlagen und denen von Dritten, wie Privatpersonen, Firmen oder Genossenschaften und Privaten
- Änderung der bewährten Praxis rund um die Netznutzungstarife, dies wird zu schlechteren Amortisationsaussichten bei Anlagen mit Eigenverbrauch und ZEVs führen
- Ungleichbehandlung von Energiespeichern mit und ohne Endverbrauch
- Aktuelle Ausgestaltung der Lokalen Energiegemeinschaften LEG wird in der vorgeschlagenen Form nicht funktionieren
Wichtig: Reichen auch Sie eine eigene Vernehmlassungsantwort ein (bis 28. Mai 2024)!
Wir haben Ihnen dazu den „Baukasten Vernehmlassungsantwort Stromgesetz“ zusammengestellt.
Links und weitere Informationen:
Vernehmlassungsantwort VESE (PDF)
Mai 2022: Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
Grundsätzlich begrüsst VESE, dass endlich das Problem der „Volleinspeisungsanlagen“ angegangen wird. Doch statt zusätzliche Subventionen zu sprechen, wäre das Problem mit einer fixen, langfristig stabilen Abnahmevergütung besser und effizienter gelöst.
Download Vernehmlassungsantwort >> (als docx >>)
Bei der Energieeffizienzverordnung EnEV vermisst VESE die Aufnahme des Kriteriums „Suffizienz“.
Bei der Energieförderverordnung EnFV ist es VESE ein Anliegen, einfache, schnell erklärbare, praktikable und gerechte Lösungen zu haben. Eine starke Subventionierung von PV-Anlagen mittels „hoher EIV“ ist nicht zielführend, da
- naturgemäss nur eine beschränkte Menge so gefördert werden kann und
- Kostenwahrheit hier zielführender wäre. Entsprechend wird ein alternatives Modell (Fix- und Flex-Modell) vorgeschlagen. VESE ist aber bewusst, dass die Möglichkeiten des BFE für Änderungen hier beschränkt sind, da das Parlament im EnG ja recht umfassende Vorgaben gemacht hat. Man könnte aber Empfehlungen zuhanden der Legislative für Änderungen am EnG aussprechen.
Die detaillierte Vernehmlassungsantwort und Stellungnahme von VESE zu den Revisionen im Energiebereich kann hier heruntergeladen werden. Sie steht als Mustervernehmlassungsantwort zur freien Verfügung, andere Organisationen können sie so oder in abgeänderter Form gerne ebenfalls einreichen.
- [docx] VESE Musterantwort zur Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.docx
- [pdf] VESE Musterantwort zur Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.pdf
VESE hat auch ein Referat vorbereitet, in welchem die geplanten Änderungen aufgezeigt und erklärt werden. Referatsdauer ca. 30 Minuten. Dieses Referat ist für Online- wie auch Vor-Ort-Präsentation buchbar via info@vese.ch
Januar 2022: Raumplanungsverordnung RPV
Grundsätzlich begrüsst VESE die Stossrichtung. Solaranlagen können nicht nur auf Gebäuden, sondern insbesondere auch an Fassaden, Infrastrukturflächen und in der Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktionskapazität in der Schweiz und damit zur Versorgungssicherheit beitragen.
Als Ergänzung schlägt VESE vor, auf Deponieflächen währen der 50jährigen Nachsorgepflicht PV-Anlagen auf einfache Weise installieren zu können.
VESE_Vernehmlassungsantwort_Raumplanungsverordnung_Jan_2022.pdf
April 2021: HKSV, EnFV, EnV
Vernehmlassungsfrist: 13. August 2021
Vernehmlassungsunterlagen: https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/53/cons_1
Das Wichtigste
HKSV: PV-Anlagen-Beglaubigung erst ab 100 kWp (darunter Beglaubigung durch zugelassener Niederspannungskontrolleur oder Betreiberin der Messstelle) – hier spricht sich VESE dafür aus
EnFV: Absenkung der Einmalvergütung EIV (Grundbeitrag und Leistungsbeitrag) – hier spricht sich VESE dagegen aus, mit folgender Begründung:
Grundsätzlich begrüssen wir die Reduktion von Einmalvergütungen und/oder Subventionen von PV-Anlagen. Denn dies zeigt deutlich, dass moderne PV-Anlagen wettbewerbsfähig und auf dem Preisniveau der Verbraucher-Energiepreise produzieren können. Wird allerdings eine Reduktion der EIV eingeführt, ohne gleichzeitig einen minimalen, langfristig stabilen Rückliefertarif (oder ein ähnliches Instrument zur Sicherung der Investition) zu etablieren, führt dies eher zu einem Rückgang des PV-Zubaus als zu dessen Zunahme.
1): Erläuterungen zur Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes im Jahr 2020
Da ein einheitlicher, minimaler Rückliefertarif nach wie vor nicht in Sicht ist, müssen wir uns als Verband der unabhängigen Energieerzeuger gegen diese Reduktionen der EIV aussprechen.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit einer PV-Anlage ohne wirklich signifikanten Eigenverbrauch unter den jetzigen Bedingungen das Erreichen des WACCs Produktion von derzeit 4.98% in weiter Ferne ist – dies behindert den notwendigen PV-Ausbau massiv, wie vom BFE in den Erläuterungen zum WACC auch schon festgestellt wurde: „Wenn der WACC und damit die zu erzielende Rendite zu klein ist, besteht für Kapitalgeber kein Anreiz in Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energie zu investieren.1)„
für Förderinstrumente für die Produktion aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 [https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/wacc-kalkulatorischer-zinssatz.html]
Vernehmlassungsantwort: Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)
VESE_Vernehmlassungsantwort_Verordnung_Herkunftsnachweis_und_Stromkennzeichnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Verordnung_Herkunftsnachweis_und_Stromkennzeichnung_Mai_2021.pdf
Vernehmlassungsantwort: Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV)
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieförderungsverordnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieförderungsverordnung_Mai_2021.pdf
Vernehmlassungsantwort: Energieverordnung (EnV)
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieverordnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieverordnung_Mai_2021.pdf