Newsletter April 2022

Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte

Mit diesem Newsletter erfolgt die Einladung zu unserer GV mit Frühjahrstagung am Samstag, 21. Mai 2022. Bitte sichern Sie sich dieses Datum, eine Anmeldung ist ab sofort möglich unter https://vese.ch/gv

Wir wünschen Ihnen schöne und sonnige Ostertage und würden uns freuen, Sie am 21.5. begrüssen zu dürfen.
Für den gesamten VESE-Vorstand
Walter Sachs, Präsident
 

Vernehmlassungsantwort „Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien“

Das BFE hat die Verordnungen im Energiebereich umfassend überarbeitet.
Unsere Einschätzung: Es ist zu begrüssen, dass endlich das Problem der „Volleinspeisungsanlagen“ und der fehlenden Investitionssicherheit angegangen wird. Doch statt, wie vorgesehen, zusätzliche Subventionen zu sprechen, wäre das Problem der „halbvollen Dächer“ mit einer fixen, langfristig stabilen Abnahmevergütung besser und effizienter gelöst.
In den Revisionen vorgesehen ist u.a. eine „hohe EIV“, dies erachten wir als wenig zielführend. In unserer Vernehmlassungsantwort wollen wir deswegen die verantwortlichen Stellen sowie die Legislative ermutigen, an bewährten Modellen festzuhalten und durch Einführung einer fixen, einheitlichen und langfristig stabilen Abnahmevergütung Investitionssicherheit zu schaffen.
Wir sind uns bewusst, dass die Möglichkeiten des BFE für Änderungen hier beschränkt sind, da das Parlament im EnG ja recht umfassende Vorgaben gemacht hat. Man könnte aber als BFE Empfehlungen zuhanden der Legislative für Änderungen am EnG aussprechen..

Die detaillierte Vernehmlassungsantwort und Stellungnahme von VESE zu den Revisionen im Energiebereich steht als Mustervernehmlassungsantwort zur freien Verfügung, andere Organisationen, Firmen und Privatpersonen können sie so oder in abgeänderter Form gerne ebenfalls einreichen.
Download der Vernehmlassungsantwort Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien >>
VESE hat auch ein Referat vorbereitet, in welchem die geplanten Änderungen aufgezeigt und erklärt werden. Referatsdauer ca. 30 Minuten. Dieses Referat ist für Online- wie auch Vor-Ort-Präsentation buchbar via info@vese.ch

VESE Generalversammlung mit Frühjahrstagung, Samstag, 21. Mai 2022

Die Bürgerenergiebewegung gewinnt wieder an Fahrt – überall gründen sich neue Solargenossenschaften, Solarvereine und Selbstbaugruppen. Doch wie meistere ich Wachstum und lohnt es sich, Volleinspeisungsanlagen zu bauen?
Das (vorläufige) Programm:
9:45 Uhr Eintreffen, Kaffee und Gipfeli
10:15 Uhr Generalversammlung (nur für VESE-Mitglieder)
11:30 Uhr Mittagessen für VESE-Mitglieder 
ab 13:00 Uhr Frühjahrstagung „Solargenossenschaften starten durch“
ab ca. 16:30 Uhr: Apéro, Ende der Veranstaltung: ca. 17:30 Uhr

Das Detailprogramm und der Ort sind in Abklärung, dies wird dann unter vese.ch/gv aufgeschaltet.
Anmeldungen sind ab sofort unter vese.ch/gv oder E-Mail info@vese.ch möglich

SSES Delegiertenversammlung – Delegierte gesucht

VESE, als Teil der SSES, darf für die Delegiertenversammlung der SSES am Samstag, 7. Mai in Biel, vier Delegierte stellen – falls Sie als VESE-Mitglied Delegierter des Verbandes werden wollen, melden Sie sich bitte unter info@vese.ch

VESE Online-Treff

Beim nächsten Treffen am Mittwoch, 27. April, 18:00 h, referiert Ulrich Münch, Experte und Ausbilder im Energiebereich sowie Betreiber der Solarplattform Schweiz, über „Die Beschaffung von Energie im liberalisierten Strommarkt – am Beispiel Deutschlands“
Inhalt: 
Auch in Deutschland steigen die Energiepreise. Mit der Folge, dass zwei grosse, konzernunabhängige Stromlieferanten ihren Kunden gekündigt haben. Mehrere 100’000 Haushalte müssen wieder zum Grundversorger wechseln – doch was bedeutet dies für diesen? Und: Benötigt Liberalisierung nicht auch Regulierung?

Link: https://us06web.zoom.us/j/88043399527

Dieses Jahr sind noch weitere sechs Treffs geplant, die Daten sind:
Mittwoch, 27. April, Mittwoch, 25. Mai, Mittwoch, 29. Juni, Mittwoch, 24. August, Mittwoch, 28. September, Mittwoch, 26. Oktober, Mittwoch, 30. November
jeweils 18:00 via Zoom.
Weitere Infos hier: https://vese.ch/online-treff/ 

Einheitliche, fixe und langfristig stabile Abnahmevergütungen dank Fix- und Flex-Modell

VESE und die SSES haben ihr Modell einer minimalen, langfristig stabilen Abnahmevergütung für PV-Strom um ein Fix- und Flex-Modell erweitert.
Denn: was sich im Schweizer Hypothekenmarkt mit festen und variablen Hypotheken seit Jahrzehnten bewährt hat, kann auch auf die Strompreise übertragen werden.
Anlagenbetreibende hätten für neue PV-Anlagen gemäss diesem Modell zwei Möglichkeiten zur Wahl:

  • Fix-Modell: Analog zu einer Festhypothek liegt die Abnahmevergütung bei einem fixen Tarif (z.B. 8 Rp/kWh) über 20 Jahre garantiert. Die Anlage wäre „investitionssicher“.
  • Flex-Modell: Analog zur variablen Hypothek entscheiden sich die Betreiber einer Anlage für den freien Markt. Der Strom würde dann zum aktuellen Marktpreis vergütet werden – mit allen Marktchancen und -risiken.

Beim Fix-Modell wird der Preis über die Endverbraucher finanziert. Diese haben im Gegenzug im Falle steigender Marktpreise die Sicherheit, dass ihr Solaranteil in ihrem Strom im Preis stabil bleibt. VESE hat dies durchgerechnet, es ergäben sich – langfristig und volkswirtschaftlich – für beide Seiten nur Vorteile. (siehe auch: vese.ch/minrl)

Im Flex-Modell wird der Strom zum aktuellen Marktpreis vergütet. Je nach Strompreisentwicklung kann dies zu grossen Verlusten oder auch Gewinnen des Betreibers führen.

Details zum Fix- und Flex-Modell hier >>

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